Koblenzer Landgericht verschärft nach der Tat in Altenkirchener Suchtklinik Strafmaß drastisch - Erneut Revision angekündigt: Nach Kindstötung in Altenkirchener Klinik: Frau muss 11,5 Jahre in Haft
Koblenzer Landgericht verschärft nach der Tat in Altenkirchener Suchtklinik Strafmaß drastisch - Erneut Revision angekündigt
Nach Kindstötung in Altenkirchener Klinik: Frau muss 11,5 Jahre in Haft
In dieser Altenkirchener Suchtklinik ereignete sich die schreckliche Tat im Sommer 2018. Heinz-Günter Augst
Eine drastische Strafverschärfung gab es im Revisionsverfahren am Koblenzer Landgericht für eine Frau, die im Sommer 2018 in einer Altenkirchener Suchtklinik ihren vier Monate alten Sohn getötet hatte.
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Die neunte Große Strafkammer verurteilte die 24-Jährige wegen vorsätzlichem Totschlag zu einer Haftstrafe von elf Jahren und fünf Monaten. Zusammen mit einer noch offenen früheren Verurteilung ergab sich eine Gesamtstrafe von elfeinhalb Jahren.
Im Februar des vergangenen Jahres hatte die dritte große Strafkammer am Koblenzer Landgericht die Frau zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.