Kreis Altenkirchen

Nach gestiegener Inzidenz im Kreis: Ab kommender Woche gilt vielerorts Testpflicht

Foto: dpa/Symbolfoto

Einen heftigen Anstieg der Corona-Infektionen verzeichnet die Kreisverwaltung Altenkirchen am Mittwoch. Dementsprechend drohen nun wieder neue Corona-Bestimmungen.

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Die Gesamtzahl seit Pandemiebeginn wächst um 35 auf nunmehr 5073. Damit geht ein Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz auf 65,2 einher. Am Dienstag hatte der Wert noch bei 41,9 gelegen. Als genesen gelten 4867 Menschen, kreisweit sind aktuell 105 Personen positiv auf eine Corona-Infektion getestet, 7 davon befinden sich in stationärer Behandlung.

Bei den derzeit positiv Getesteten handelt es sich zum großen Teil um Reiserückkehrer aus Südosteuropa, heißt es aus dem Kreishaus. Das Infektionsgeschehen spiele sich vorwiegend im privaten Bereich ab. Aktuell wurde ein Kind in der Kita „Haus der kleinen Füße“ in Betzdorf positiv getestet. Rund 20 Kinder der betroffenen Gruppe werden nun durch das Gesundheitsamt getestet. Nach Altersgruppen weist das Landesuntersuchungsamt für den Kreis Altenkirchen die Inzidenzen am Mittwoch wie folgt aus: bis zum Alter von 19 Jahren: 125,5; 20 bis 59 Jahre: 73,9; ab 60 Jahre: 13,0.

Bei einzelnen Angaben kommt es immer wieder zu Abweichungen zwischen Veröffentlichungen auf Bundesebene durch das Robert-Koch-Institut, auf Landesebene durch das Landesuntersuchungsamt Koblenz und lokal durch die Kreisverwaltung. Das kann an unterschiedlichen Meldezeitpunkten und kurzfristig vorgenommenen Korrekturen liegen.

Wenn die Inzidenz von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird, werden nach der aktuell geltenden 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die noch bis zum 22. August in Kraft ist, ab dem übernächsten Tag – für den Kreis Altenkirchen damit ab Freitag (20. August) – bestimmte Einschränkungen wirksam: Bei Veranstaltungen in geschlossenen Innenräumen sind höchstens 350 Teilnehmer zugelassen, im Freien sind es 500. Im Schulunterricht besteht dann wieder Maskenpflicht, was zurzeit wegen der Sommerferien allerdings nur die Angebote der Sommerschule betrifft.

Mit der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung werden gemäß Beschluss von Bund und Ländern weitergehende Regelungen erwartet. Das hatte die Landesregierung bereits am 10. August angekündigt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich ab dem 23. August testen lassen bei Aktivitäten in Innenräumen. Ausgenommen sind Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35.

Eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigenschnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist, wird dann nach derzeitigem Informationsstand in folgenden Fällen notwendig: Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, Zugang zur Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege), Sport im Innenbereich (z.B. in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen), Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts).

Um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten, sollen weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung gelten: Abstand halten, Hände waschen und in Innenräumen Maske tragen und lüften. Verpflichtend bleiben daher medizinische Masken im Einzelhandel und im Nahverkehr.

Angesichts der derzeit steigenden Infektionen weist die Kreisverwaltung – auch mit Blick auf den Schulstart in Rheinland-Pfalz Anfang September – auf die unkomplizierte Impfmöglichkeit ohne Anmeldung beim Landesimpfzentrum für den Kreis Altenkirchen in Wissen hin: Geimpft wird von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 11.45 Uhr und von 13 bis 14.45 Uhr. Bereits vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit. Kinder und Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren, für die die Ständige Impfkommission mittlerweile die Impfung empfiehlt, können sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten impfen lassen, ein Personaldokument wie Geburtsurkunde, Ausweis oder Gesundheitskarte ist notwendig.