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Koblenz/Betzdorf
Nach Drogenhandel und -konsum: Betzdorfer muss ins Gefängnis
Die sechste Strafkammer um Richter Andreas Bendel entschied, dass die Haftstrafe nicht auf Bewährung ausgesetzt werden kann, weil der Mann einschlägig vorbestraft ist und bei einer möglichen Haftentlassung gleich wieder Betäubungsmittel konsumieren würde.
Es war der letzte Wunsch des Angeklagten vor der Urteilsverkündung: „Ich möchte einfach nur nach Hause zu meiner ...