In ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplan „Auf der Au“ hat die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis eindeutig die ökologische Wertigkeit des Areals am Biersdorfer Hüttenweiher festgestellt. So ist in dem Papier von 2018 unter anderem von einer „besonderen Bedeutung als Lebensraum für wild lebende Pflanzen- und Tierarten“ die Rede, von einem „Vorbehaltsgebiet für den Arten- und Biotopschutz“.
Der „Biotopkomplex aus Daadebach, Feuchtwiesenfläche und naturnahem Mühlenteich“ stelle „trotz und gerade wegen seiner Lage im umgebenden Siedlungsbereich einen sehr bedeutsamen ökologischen Trittstein in der Daadebachaue für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten“ dar, etwa für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, eine streng geschützte Schmetterlingsart.
Auch mit Amphibien und Reptilien sowie mit zahlreichen Vogel-, Insekten- und Fledermausarten sei in der Umgebung zu rechnen. Der für den Kreis tätige Biotopbetreuer Peter Weisenfeld kommt zu dem Schluss, dass die Fläche eindeutig die Kriterien eines FFH-Lebensraumtyps „Flachland-Mähwiese“ erfülle.
Eine Bebauung des Geländes wurde seinerzeit auch im Hinblick auf das Landschaftsbild kritisch bewertet: „Die aktuelle Situation mit Mühlteich, Wiesenlandschaft mit angrenzenden Ufergehölzen und Wald am Daadebach und mit den denkmalgeschützten Fachwerkhäusern ist einer der schönsten Landschaftsbildausschnitte im ganzen Kreis Altenkirchen. Diese Situation ist einmalig und würde durch die Bebauung völlig entwertet.“ daw