Corona-Proteste: Klare Regelung in der Verordnung
Nach Corona-Protesten im AK-Land: Kreis verzichtet auf eine neue Allgemeinverfügung
pixabay/Symbolfoto

Nachdem die Kreisverwaltung in den zurückliegenden Wochen mehrfach sogenannte unangemeldete „Spaziergänge“, mit denen gegen die Corona-Maßnahmen und Impflicht protestiert wurde, per Allgemeinverfügung untersagt hatte, verzichtet man im Kreishaus zukünftig auf diesen Schritt. Das geht aus einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus hervor.

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Der Grund: Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung für das Land Rheinland-Pfalz, seit dem 31. Januar in Kraft, trifft hierzu laut Kreisverwaltung eine klare Regelung. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz – unter anderem setzt dies eine Anmeldung voraus – sind demnach erlaubt. Dabei gelten das Abstandsgebot und die Maskenpflicht (Paragraf 4, Absatz 3).

Nachdem anfangs die Protestveranstaltungen unangemeldet über die Bühne gingen, hatten zuletzt angemeldete „Spaziergänge“ in Altenkirchen, Betzdorf und Kirchen stattgefunden. Zudem gab es unangemeldete Veranstaltungen in Flammersfeld und Wissen. In Abstimmung mit der Polizei werden laut Kreisverwaltung auch weiter Kontrollen stattfinden, Verstöße gegen Versammlungsgesetz oder Corona-Bekämpfungsverordnung sollen auch weiterhin geahndet werden.

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