Kreis Altenkirchen

Nach Bereitschaftsdienstreform: KV sieht Verbesserungen in der gesundheitlichen Versorgung

Solche Öffnungszeiten gehören der Vergangenheit an. Die Bereitschaftsdienstzentrale am Krankenhaus Altenkirchen hat künftig nur noch mittwochs, samstags und sonntags bis 23 Uhr geöffnet.
Solche Öffnungszeiten gehören der Vergangenheit an. Die Bereitschaftsdienstzentrale am Krankenhaus Altenkirchen hat künftig nur noch mittwochs, samstags und sonntags bis 23 Uhr geöffnet. Foto: Beate Christ/Archiv

Seit gut zwei Wochen ist die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Kraft, die aufgrund der angekündigten Einschnitte in der Region große Sorge im Hinblick auf eine Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung ausgelöst hatte. Darüber hat sich nun die heimische Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ausgetauscht

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In dem Gespräch habe Vorstandsvorsitzender Peter Heinz deutlich gemacht, dass aufgrund der Erfahrungen der KV RLP mit der Reform in anderen Landesteilen tatsächlich keine Verschlechterung, weder in der Versorgung, noch in der Qualität, zu befürchten sei.

Danach seien aus bisheriger Erfahrung die Zahlen der Arztbesuche nicht zurückgegangen und auch keine Engpässe in der medizinischen Versorgung bekannt geworden. Die Bedenken, dass dadurch ein Verdrängungsprozess in die Notaufnahmen der örtlichen Krankenhäuser stattfinden würde, hat sich bisher ebenfalls nicht bestätigt.

Der Vorstand betonte stattdessen den neu geschaffenen mobil aufsuchenden ärztlichen Bereitschaftsdienst als eine Ergänzung zum bestehenden Angebot des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu betrachten.

Diese aufsuchenden Hausbesuche hinterfragte Bätzing-Lichtenthäler hinsichtlich der prozentualen Verteilung auf die Einwohnerzahlen in den ländlichen Regionen. Die KV RLP zeigte jedoch auf, dass mit ihrem System der gestellten Autos inklusive Fahrer der Bedarf an mobilen Angeboten gedeckt würde. Man wolle darüber hinaus die Autos zunächst mit niedergelassenen Ärzten besetzen, die ein Vorrecht bei der Diensteinteilung hätten und anschließend die Belegung durch externe Ärzte sicherstellen.

Die KV RLP sagte der Abgeordneten zu, dass im unwahrscheinlichen Falle eines strukturellen Versorgungsengpasses, die Anzahl der Dienste im mobilen Bereich angepasst würden. Darüber hinaus versicherte die KV RLP einen transparenten Umgang mit den Zahlen hinsichtlich der Versorgung im Landkreis.

Heinz betonte, dass die ambulante Versorgung nicht nur sichergestellt, sondern durch die 24-Stunden-Erreichbarkeit des Patientenservices 116.117, durch die Ersteinschätzung der gesundheitlichen Beschwerden und die damit mögliche Steuerung in die richtige Versorgungsebene sowie die mobilen Angebote deutlich verbessert wird.