Wintergarten eines Hauses war abgebrannt - 50 000 Euro Schaden
Nach abgebranntem Wintergarten in Altenkirchen: Kein Beweis für fahrlässige Brandstiftung
dpa/Symbolfoto

Freispruch erster Klasse für einen Angeklagten aus einem Ort nahe Altenkirchen. Der Familienvater musste sich vor dem Amtsgericht in der Kreisstadt wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten, nachdem im Januar 2021 der Wintergarten seines Hauses abgebrannt war. Was war passiert?

Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte soll das Feuer fahrlässig verursacht haben, indem er „verbotswidrig“ zwei Gasheizstrahler in seinem Wintergarten eingeschaltet hatte. Die Folge: Ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro im Wintergarten sowie dem angrenzenden Bad.

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