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Altenkirchen
Nach abgebranntem Wintergarten in Altenkirchen: Kein Beweis für fahrlässige Brandstiftung
Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte soll das Feuer fahrlässig verursacht haben, indem er „verbotswidrig“ zwei Gasheizstrahler in seinem Wintergarten eingeschaltet hatte. Die Folge: Ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro im Wintergarten sowie dem angrenzenden Bad. Ein Übergreifen auf das gesamte Wohnhaus konnte die Feuerwehr verhindern, die mit mehr ...