Jugendhilfeausschuss stellt die Bedarfsplanungfür Kindertagesstätten im AK-Land auf neue Füße
Mit Förderung des Landes: Kreis Altenkirchen steigt in die Sozialarbeit in den Kitas ein
Das neue Kitazukunftsgesetz des Landes hat Auswirkungen auf die Bedarfsplanung in den Kindertagesstätten im Kreis. Eine Weichenstellung hat der Jugendhilfeausschuss gestern vorgenommen. Symbolfoto: dpa
picture alliance/dpa

Kreis Altenkirchen. „Wir haben eine wichtigen Baustein für eine bessere qualitative Arbeit in unseren Kindertagesstätten auf den Weg gebracht.“ Was der Kreisbeigeordnete Klaus Schneider nach dem einstimmigen Votum des Jugendhilfeausschusses fast schon euphorisch kommentierte, ist eine Weichenstellung, die ab dem 1. Juli in den Kitas im AK-Land greifen soll: Der Kreis steigt, ähnlich wie bereits seit März 2020 von der Verbandsgemeinde Hamm praktiziert, in die Sozialarbeit in ausgewählten Vorschuleinrichtungen ein.

Lesezeit 2 Minuten
Grundlage der Entscheidung ist das Kita-Zukunftsgesetz des Landes, in dem auch ein Sozialraumbudget verankert ist, das Beratungs- und Unterstützungsangebote regelt und finanziell fördert. Sachbearbeiterin Franziska Sauer hatte den Ausschussmitgliedern zuvor in der digitalen Sitzung am Dienstagnachmittag die Eckpunkte eines Konzepts nahegebracht, mit dem der Kreis eine „sozialraumorientierte Arbeit“ in den Kitas forcieren will.

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