Altenkirchen - Ohne strafrechtliche Folgen endete für einen 22-Jährigen aus der VG Hamm ein dritter Anlauf vor Gericht. In den beiden vorangegangenen Prozessen hatte es stets an seiner Aussage gelegen, dass weiterverhandelt werden musste.
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Altenkirchen – Ohne strafrechtliche Folgen endete für einen 22-Jährigen aus der VG Hamm ein dritter Anlauf vor Gericht. In den beiden vorangegangenen Prozessen hatte es stets an seiner Aussage gelegen, dass weiterverhandelt werden musste.
Der Mann hatte nämlich behauptet, dass er das – damals noch jugendliche – Opfer einer Massenschlägerei auf dem Hammer Synagogenplatz vor zwei Jahren lediglich zum Zweck der Befriedung von hinten gepackt und ...