Kreis Altenkirchen

Marder und Co. sind oft ungebetene Gäste: Tipps von der Kreisverwaltung

Marder löst Stromausfall in Neuss aus
Marder können in Häusern, Garagen und Hütten unter anderem Stromleitungen beschädigen. Foto: Philipp Schulze/dpa

Wo Mensch und Tier aufeinandertreffen, können Schäden entstehen. Etwa, wenn Marder oder Waschbären im Haus oder dem Grundstück Probleme bereiten. Wie man das vermeidet, dazu hat die Kreisverwaltung nun eine Pressemitteilung veröffentlicht.

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Der Mensch möchte im Einklang mit der Natur leben. Nistet sich jedoch ein Marder oder ein Waschbär im Haus oder auf dem Grundstück ein, fangen die Probleme an. Wenn der gestresste Mitbewohner Mensch seine wohlverdiente Nachtruhe genießen will und der kleine „Hausgeist“ anfängt, auf dem Dachboden rumzupoltern, die Decken-Isolierung zerstört, dabei dann auch noch das Kabel der Satellitenschüssel zerbeißt und schließlich Exkremente hinterlässt, ist das Maß für gewöhnlich voll.

Was kann man tun? Dazu informiert die Kreisverwaltung per Pressemitteilung. „Marder und Waschbär wissen die Vorzüge der menschlichen Zivilisation zu schätzen, zumal sie dort ein überreiches Fressangebot vorfinden: weggeworfene Essensreste, Komposthaufen, Bio-Tonnen, Hunde- und Katzenfutter, Gelege und Vögel in den Hausgärten und vieles mehr. Deshalb sollten die Tiere im Garten eben kein Futterangebot finden“, heißt es da.

Auch bei der Jagd mit Fallen gibt es einiges zu beachten

Letztlich könne man den Tieren mit der Falle zu Leibe rücken. Auch dabei gelte es, Regeln zu beachten. Die Fallenjagd in befriedeten Bezirken – in der Regel sind das bebaute Grundstücke innerhalb einer Ortslage – unterliegt dem Jagdrecht. Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken in befriedeten Bezirken kann bei begründeten Anträgen das Fangen und Töten von Wild in beschränktem Umfang auf bestimmte Wildarten und für einen bestimmten Zeitraum gestattet werden. Möglich ist die Gestattung beispielsweise für Wildkaninchen, Füchse, Dachse, Steinmarder, Baummarder, Iltisse, Hermeline, Marderhunde und Waschbären.

Bei der Fallenjagd ist der Nachweis einer entsprechenden Fachkenntnis erforderlich und zu erbringen. Über diese Fachkenntnis verfügen in der Regel Jäger, die nach dem 1. April 1996 in Rheinland-Pfalz die Jägerprüfung abgelegt haben. Die Gestattung der Jagdausübung kann bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Jagd- und Waffenwesen, beantragt werden. Es fällt eine Gebühr von 50 Euro an.

Für Rückfragen steht die Untere Jagdbehörde unter Telefon 02681/812.330 zur Verfügung.