Serienabschluss: Mit einem Listenkreuz gehen keine Stimmen verloren - Vorschläge können durcheinandergewirbelt werden
Letzter Teil der Serie: Bei Kommunalwahl darf gestrichen werden
Symbolfoto.
picture alliance/dpa

Bei den Kommunalwahlen am 26. Mai kann sich der Wähler so richtig austoben – wenn er denn will. Denn insbesondere bei den Wahlen zum Kreistag und zu den Verbandsgemeinderäten lässt das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz bei der Stimmabgabe viele Möglichkeiten.

In einer Serie haben wir die wichtigsten Fragen rund um die Kommunalwahl beantwortet. Auf größtes Interesse in der Leserschaft stieß dabei die Folge, die sich mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens, aber auch des Streichens von Namen auf Stimmzetteln befasst hat.

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