Altenkirchen/Koblenz - Die Arge Altenkirchen strich einem Arbeitslosen die Bezüge, weil er ihrer Ansicht nach mit Mutter und Kind in einer Lebensgemeinschaft wohnt. Das aber stritt der Mann vehement ab und ging vor Gericht.
Altenkirchen/Koblenz – Die Arge Altenkirchen strich einem Arbeitslosen die Bezüge, weil er ihrer Ansicht nach mit Mutter und Kind in einer Lebensgemeinschaft wohnt. Das aber stritt der Mann vehement ab und ging vor Gericht.
Er behauptete dort, bei der Frau nur als Mieter und nicht als Lebenspartner zu wohnen.