Lebensbedrohliche „Legal Highs“: Polizei warnt vor Konsum von „Kräutermischungen“
Es wird daher erneut ausdrücklich vor dem Konsum solcher als Kräutermischungen bezeichnenden Substanzen gewarnt. Unter „Legal High“ versteht man überwiegend als Kräutermischungen, Lufterfrischer oder auch Badesalze angebotene – vermeintlich harmlos wirkende Produkte, die jedoch psychoaktive Substanzen enthalten und allein der Herbeiführung eines Rauschzustandes dienen.
Nach aktuellen Erkenntnissen enthalten Kräutermischungen und andere Legal-High-Produkte in ca. 30 Prozent der Fälle Substanzen, die nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten sind. Bei Verdachtsfällen und festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem mutmaßlichen Konsum von sogenannten Kräutermischungen sollte unbedingt ein Arzt gerufen werden. Informieren Sie bitte auch die Polizei Betzdorf. jdl