Kreis Altenkirchen

Laut Naturschutzinitiative: Keine Windräder im Naturerbe Stegskopf

Das Nationale Naturerbe Stegskopf bleibt frei von Windrädern. Die Naturschutzinitiative beruft sich hier auf das Bundesumweltministerium.
Das Nationale Naturerbe Stegskopf bleibt frei von Windrädern. Die Naturschutzinitiative beruft sich hier auf das Bundesumweltministerium. Foto: Naturschutzinitiative

Die Errichtung von Windenergieanlagen im Nationalen Naturerbe Stegskopf, das gleichzeitig europäisches FFH- und Vogelschutzgebiet ist, wird es nach Aussage der Naturschutzinitiative (NI) nicht geben. Die Umweltorganisation beruft sich dabei auf eine vom Bundesumweltministerium erhaltene Antwort.

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Die NI hatte sich demnach an die Ministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt, , da immer wieder Forderungen nach der Errichtung von Windindustrieanlagen im Nationalen Naturerbe erhoben worden seien, insbesondere durch Kommunen und einzelne Landtagsabgeordnete. Hiergegen hatte die NI ihrerseits Widerstand angekündigt und erklärt, derartige Planungen nicht klaglos hinzunehmen.

„Natur- und Artenschutz sowie der Schutz der Biodiversität müssen auf diesen Flächen, die zum Tafelsilber der Bundesrepublik Deutschland gehören, Vorfahrt vor allen anderen Interessen haben. Nationale Naturerbeflächen dienen ausschließlich dem Schutz der Natur und der Biodiversität, wie es auch im Vertrag zur unentgeltlichen Eigentumsübertragung an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Naturerbe GmbH vorgesehen ist“, betonten NI-Bundesvorsitzender Harry Neumann und Naturschutzreferent Immo Vollmer.

Frage der Glaubwürdigkeit

In der Antwort des Bundesumweltministeriums an die NI vom Montag heißt es laut Pressemitteilung: „Ich stimme Ihnen zu, dass das Nationale Naturerbe an Qualität und Glaubwürdigkeit verlieren würde, sollten diese Flächen nun für eine Nutzung durch Erneuerbare Energien im Raum stehen. Das Nationale Naturerbe ist das ,Herzstück' der Naturschutzpolitik des Bundes. Entscheidend dafür ist, dass die Naturerbeflächen hochwertige Lebensräume und Artenvorkommen beherbergen und auf den Flächen ausschließlich Naturschutzziele verfolgt werden. Bau und Betrieb von Windkraftanlagen widersprechen eindeutig der ausschließlichen Naturschutzwidmung des Nationalen Naturerbes. Zumal die Naturerbefläche Stegskopf im FFH-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“ sowie im Vogelschutzgebiet (SPA) „Westerwald“ liegt und windkraftsensible Brutvogelarten beherbergt.“

„Wie Sie richtig angemerkt haben“, schreibt Lemke demnach weiter, „ist die ausschließliche Naturschutznutzung vertraglich festgelegt. Damit sind auf der Naturerbefläche Stegskopf alle Nutzungen ausgeschlossen, die nicht dem Schutz, der Pflege und Entwicklung der Naturerbefläche dienen. Dies schließt auch die Nutzung als Windenergieanlagen-Standort vollständig aus. Hierüber haben wir auch mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine Verständigung erzielen können.“

Der Ausbau der erneuerbaren Energien dürfe grundsätzlich nicht zu Lasten von Natur- und Artenschutz gehen, so das Ministerium weiter.

„Wir begrüßen diese eindeutige Klarstellung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Sie entspricht der seit Jahren von uns vorgetragenen Argumentation und wird damit der Bedeutung der Nationalen Naturerbe für den Natur,- Arten,- Biodiversitäts- und Landschaftsschutz vollumfänglich gerecht. Hierfür sind wir froh und dankbar. Denn neben den erneuerbaren Energien an den richtigen Stellen sind naturbasierte Lösungen wie der Moorschutz und eine hohe Biodiversität und Artenvielfalt auch für den Klimaschutz von sehr großer Bedeutung. Da ich mich seit über zehn Jahren mit aller Kraft für den Stegskopf einsetze, freue mich auch persönlich sehr, dass dieses ökologische Juwel vor seiner Industrialisierung gerettet werden konnte“, so Neumann.

„Fünf nach zwölf“

Der Zustand der Natur sei alarmierend, schreibt die NI weiter. Der Erhalt der Biodiversität und intakter Ökosysteme sei überlebenswichtig für Mensch und Natur und müsse Vorrang haben vor allen ökonomischen Überlegungen. Es sei bereits fünf nach zwölf.

„Wir fordern daher die Gemeinde Emmerzhausen nochmals auf, ihre Pläne zur Errichtung eines Industrie- und Gewerbegebietes im angrenzenden Lagerbereich aufzugeben“, so Neumann und Vollmer. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) dürfe diese Fläche aus Gemeinwohlgründen nicht an die Kommune veräußern, fordert die NI. Eine Zerstörung durch ein Logistikzentrum mit Schwerlastverkehr passe weder in die Zeit noch in das Nationale Naturerbe. „Sinnvollerweise sollte nun auch der Lagerbereich in das Nationale Naturerbe eingegliedert werden, nachdem es Emmerzhausen seit Jahren nicht gelungen ist, naturverträgliche Lösungen umzusetzen“, so Neumann weiter.

Für die weitere Entwicklung des Nationalen Naturerbes wünscht sich die NI nunmehr die Ausweisung der kompletten Naturerbefläche als Naturschutzgebiet durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die Einrichtung eines Informationszentrums für die Bevölkerung, eine Naturschutzwacht, das Erstellen eines Flyers mit wichtigen naturschutzfachlichen Informationen, behutsames Aufstellen einiger Informationstafeln sowie naturschutzfachliche Exkursionen für die Bevölkerung und erlebnispädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche. Auch eine weitere Kartierung der Arten und Lebensraumtypen durch die DBU und der Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen wird angestrebt. red