Koblenz/Mudersbach. Wegen Totschlags ist ein 38-Jähriger vor dem Landgericht Koblenz zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete die Kammer seine Unterbringung im Maßregelvollzug, also in der Psychiatrie an, da er eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 4. August 2020 in Mudersbach seine Mutter getötet hatte (die RZ berichtete). Der Vorsitzende Richter Reiner Rühmann, Vizepräsident des Landgerichts, nahm sich viel Zeit für seine Urteilsbegründung und sprach dabei auch immer wieder den Angeklagten direkt an. Dieser wohnte seit seiner Kindheit im Haus seines Großvaters in Mudersbach, den er auch betreute und zuletzt pflegte. Nach dem Tod des Opas 2017 ging das Haus in den Besitz der Mutter des Angeklagten über; sie beschloss Anfang August 2020, aus Kostengründen dort einzuziehen: Ein Fehler, wie auch Richter Rühmann glaubt. Denn das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn war von ständigen Streitereien geprägt, die von beiden Seiten ausgingen. „Hier stießen zwei Menschen aufeinander in einer Konstellation, die sie nicht bewältigen konnten“, fasste er die Ausgangslage zusammen.
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Am Tattag eskalierte ein Streit völlig. Der 38-Jährige versuchte, mit einer Selbstverletzung Druck abzulassen – ein Vorgehen, das schon öfter funktioniert hatte. Diesmal jedoch nicht. Er schlug seine Mutter, erst mit der Faust, dann mit einem Porzellanteller aus einem Umzugskarton.