Kreis Altenkirchen

Kritik der Naturschutzinitiative: Blockiert Forstamt Altenkirchen eine Biotopaufwertung in der Leuscheid?

Eine kleine Moorheidefläche im Wald – hier mit dem letzten Wacholderbestand der Leuscheider Heide. Foto: Naturschutzinitiative/Immo Vollmer
Eine kleine Moorheidefläche im Wald – hier mit dem letzten Wacholderbestand der Leuscheider Heide. Foto: Naturschutzinitiative/Immo Vollmer

Deutschland hält seine Verpflichtungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen aus Sicht der EU-Kommission nicht ein. Für diesen Umstand, der nun in einer Klage seitens der Kommission gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichteinhaltung der Habitatrichtlinie resultiert ist, findet die Naturschutzinitiative (NI) auch Belege in der Region, wie sie in einer Pressemitteilung feststellt.

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Bezüglich der Verpflichtung werde in den Ländern meist betont, dass Umsetzung der EU-Vorgaben in den FFH-Gebieten vor allem eine Sache des Landes sei und dass die betroffenen privaten Grundstückbesitzer nur auf freiwilliger Basis einbezogen würden, so der Umweltverband. Sonderbarerweise weise man gerade im Staatsforst diese Verpflichtung von sich, wenn es um die Erhaltung von nicht auch als Wirtschaftswald nutzbaren Biotopflächen gehe.

Der Biologe und NI-Naturschutzreferent Immo Vollmer führt das FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld als markantes Beispiel an. „Der Name täuscht: Bislang prägten Fichtenforste das Bild. Von den atlantischen Feuchtheiden kann Rheinland-Pfalz aber landesweit nur sehr wenige Flächen vorweisen. Entsprechend sind die wenigen vorhandenen Flächen alle zu sichern und weitere auf Potenzialflächen zu entwickeln.

Bisherige Flächenentwicklungen treffen das vorhandene Standortpotenzial noch ungenügend. Formell liegen die Biotopflächen in der ‚Leuscheider Heide‘ zwar in dem FFH-Gebiet, die notwendige qualitative Entwicklung ist aber unzureichend“, berichtet Vollmer. Einer Optimierung in den bisherigen besten Potenzialstandorten habe ein hierauf stockender lückiger Nadelwald im Wege gestanden. Da dieser im Rahmen der Borkenkäferkalamität nun großflächig abgestorben ist, würden sich nun beste Chancen für eine Umsetzung von Zielen der FFH-Richtlinie ergeben.

Biologe Immo Vollmer, der sich vor einem Jahr an das Forstamt Altenkirchen gewandt hatte, musste aber vom damaligen Forstamtsleiter Franz Kick erfahren, dass der Forst keinen weiteren Quadratmeter für eine Heideentwicklung hergeben wolle. Man halte diesen Standort noch für produktiv und könne wenig Verständnis für die Förderung von Heidebiotopen im Wald aufbringen. Eine ähnliche Auskunft gab es im vergangenen Jahr bei einer Begehung zwischen Forst, Biotopbetreuer sowie der Naturschutzverwaltung.

„Scheinbar misst man hier mit zweierlei Maß und möchte den FFH-Verpflichtungen nicht nachkommen, wenn eigene wirtschaftliche Interessen berührt sind“, erklärt die NI. „Angesichts der EU-Klage wird der Forst im Kreis Altenkirchen wie in vielen weiteren Gebieten zur Einsicht kommen müssen, dass die Fläche auch qualitativ im Sinne der FFH-Richtlinie zu optimieren ist“, so Biologe Immo Vollmer.

Nach den EU-Richtlinien müssen die Mitgliedsstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die Frist für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist laut NI in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Auch die Aufforderungsschreiben der EU-Kommission aus 2015 und 2019 blieben ohne Konsequenzen. Nach den jüngsten Informationen der Behörden hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.

„Wer also bisher meinte, Deutschland und Rheinland-Pfalz seien im Naturschutz ein ‚Musterknabe‘, der alles im Sinne der EU besser macht als die anderen Länder, wird hiermit eines Besseren belehrt“, sagt Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative. Das Land müsse vielmehr stärkere Verantwortung zeigen und seiner Vorbildfunktion gerecht werden. Dazu gehören aus Sicht des Umweltverbands zum Beispiel auch die Nachmeldung des Naubergs im Westerwaldkreis und des Wiedtals im gesamten Kreis Altenkirchen als FFH- und Vogelschutzgebiet