Kreisverwaltung verbietet unangemeldete Proteste weiterhin
Altenkirchen
Kreisverwaltung verbietet unangemeldete Proteste weiterhin
Unangemeldete und nicht genehmigte sogenannte „Montagsspaziergänge“ bleiben im Kreis Altenkirchen weiter untersagt.
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Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom Freitag bezieht sich auf die Teilnahme an der für Montag, 10. Januar, in der Kreisstadt geplanten Kundgebung, die nicht angekündigt wurde. Gleiches gilt auch für Ersatzversammlungen im AK-Land bis zum 16.