Altenkirchen

Kreisverwaltung verbietet unangemeldete Proteste weiterhin

Unangemeldete und nicht genehmigte sogenannte „Montagsspaziergänge“ bleiben im Kreis Altenkirchen weiter untersagt.

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Eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom Freitag bezieht sich auf die Teilnahme an der für Montag, 10. Januar, in der Kreisstadt geplanten Kundgebung, die nicht angekündigt wurde. Gleiches gilt auch für Ersatzversammlungen im AK-Land bis zum 16. Januar.

„Es bleibt dabei: Die Veranstaltungen sind weder angemeldet noch genehmigt, sie verstoßen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung und das Versammlungsgesetz und bergen aufgrund der hohen Teilnehmerzahl von ungeimpften Personen Ansteckungsrisiken“, unterstreicht Landrat Peter Enders. Das hätten die Erfahrungen der vergangenen Montage gezeigt.

Derzeit sei der gemeinsame Aufenthalt nicht immunisierter Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. Derzeit sind wegen der Teilnahme an den bisherigen Versammlungen in Altenkirchen 55 Bußgeldverfahren bei der Kreisverwaltung anhängig. In der Regel droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro.