Gremien des Landkreises beschränken sich auf notwendige Sitzungen
Kreispolitik im AK-Land: Zwischen Corona und unaufschiebbaren Entscheidungen
Marius Graf - Fotolia

Kreis Altenkirchen. Die Regelungen der zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz haben Auswirkungen auf das für den Rest des Jahres geplante Sitzungsgeschehen der verschiedenen Kreisgremien: In einer Telefonkonferenz haben sich Kreisvorstand und die Sprecher der Kreistagsfraktionen zunächst darauf verständigt, die geplanten Sitzungen weitgehend durchzuführen. Grundsätzlich lässt die Verordnung diese Gremiensitzungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zu. „Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln haben Kreistag und Ausschüsse seit dem Frühsommer getagt, soweit es nötig war. Das wollen wir auch jetzt aufrechterhalten, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt. Bei Bedarf kann man kurzfristig reagieren“, sagt Landrat Peter Enders.

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Insbesondere aufgrund der anstehenden Haushaltsberatungen für 2021, aber auch wegen einiger unaufschiebbarer Entscheidungen haben sich die Kreispolitiker darauf verständigt, an den meisten bislang für den Rest des Jahres geplanten Sitzungen festzuhalten.

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