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Kreis Altenkirchen

Kreisausschuss uneins: Welche Kosten für Unterkünfte im AK-Land sind angemessen?

Von Markus Kratzer
Symbolfoto: dpa​
Symbol Foto: dpa​

Ganz schön kontrovers hat der Kreisausschuss am Montagabend darüber diskutiert, welche Höchstmieten künftig für Bedarfsgemeinschaften im AK-Land gezahlt werden. Nachdem zwischenzeitlich bis zu zwei Alternativanträge neben der Beschlussvorlage im Raum standen, folgte das Gremium nach anderthalbstündiger Debatte einem Kompromissvorschlag von Landrat Peter Enders, dem Kreistag keine Empfehlung zu geben, welche Bruttokaltmieten für Leistungsberechtigte ab dem 1. Januar 2020 als angemessen anerkannt werden sollen. Diese konkrete Entscheidung wurde somit auf den 4. November vertagt.

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„Schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten nach dem Sozialgesetzbuch II und XII“ lautet die sperrige Formulierung, hinter der sich für rund 4000 Bedarfsgemeinschaften im AK-Land eine doch existenzielle Frage verbirgt. Welche Wohnung steht einem zu und wie viel muss man eventuell aus dem persönlichen Regelsatz zuzahlen? Um ein wasserdichtes Konzept zu ...