Siegerland

Kreis Siegen-Wittgenstein legt Förderprogramm auf: Ein Zuschuss für günstige Mietwohnungen

Die Baubranche boomt. Doch günstige Mietwohnungen werden zusehends Mangelware.
Die Baubranche boomt. Doch günstige Mietwohnungen werden zusehends Mangelware. Foto: dpa

Preiswerter Wohnraum ist auch in Siegen-Wittgenstein Mangelware. „Umso wichtiger ist es, dass für Investoren Anreize geschaffen werden, in unseren heimischen Immobilienmarkt – und damit auch in das Zuhause für viele Menschen – zu investieren“, sagt Landrat Andreas Müller. Wer in Siegen-Wittgenstein ein Haus mit Mietwohnungen oder Mieteinfamilienhäuser für Menschen mit geringeren Einkommen errichten will, kann deshalb jetzt von einer Förderung profitieren.

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Der Kreis hat dafür 8,4 Millionen Euro vom nordrhein-westfälischen Bauministerium erhalten. Investoren profitieren von zunächst zinslosen Darlehen, die durch Tilgungsnachlässe nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Die Förderdarlehen sind zweckgebunden für den Bau von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen. Durch diese Bindungen wird sichergestellt, dass bestimmte Mietgrenzen eingehalten werden und die Wohnungen nur für Mieter mit Wohnberechtigungsschein bereitstehen.

Im Vergleich zu den Vorjahren wurden die Darlehenspauschalen in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebietes erhöht. Investoren können nun für den Neubau und auch für die Schaffung von neuen Wohnungen in Bestandsimmobilien 2180 Euro pro gefördertem Quadratmeter Wohnfläche erhalten. Die Mieten bei Erstbezug wurden ebenfalls erhöht.

Auch wer seine bereits bestehende Mietwohnung in Sachen Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Sicherheit oder Digitalisierung auf den neuesten Stand bringt, kann Unterstützung erhalten. Pro Wohnung können nun maximal 120.000 Euro für Modernisierungsmaßnahmen gewährt werden. Insgesamt stehen dem Kreis dafür 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„In den letzten Jahren wurden die Wohnraumfördermittel des Landes bei uns im Kreisgebiet – trotz deutlich verbesserter Förderkonditionen – nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen“, sagt Landrat Müller. Deshalb hat der Kreis im vergangenen Jahr zusätzlich noch ein eigenes Zuschussprogramm ins Leben gerufen. Es soll einerseits dazu beitragen, der gestiegenen Wohnungsnachfrage nach preiswertem und bedarfsgerechtem Wohnraum nachzukommen und gleichzeitig Anreiz für Investoren sein, die NRW-Fördermittel auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Aber nicht nur Investoren im Mietwohnungsbau oder Eigentümer mehrerer Mietwohnungen können Zuschüsse des Kreises beantragen. Auch für Immobilienbesitzer, die in ihrem selbstgenutzten Eigenheim zum Beispiel die Einliegerwohnung zur Fremdvermietung anbieten, stehen Fördermittel bereit.

Voraussetzung dafür ist, dass der Wohnraum mindestens fünf Jahre vor Antragstellung leer stand, selbst genutzt wurde oder erstmalig für Wohnzwecke bereitgestellt wird. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Wohnungsgröße und dem jeweils geltenden Mietbetrag nach den Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird über fünf Jahre verteilt gezahlt.