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Kreis Altenkirchen

Kreis Altenkirchen: Hundesteuer ist nicht gleich Hundesteuer

Von Sonja Roos
Herrchen und Frauchen finden sie oft ungerecht, Hundegegnern hingegen kann die Hundesteuer nicht hoch genug sein. Wie viel Halter zahlen müssen, hängt vom Wohnort ab. Meist ist die Hundehaltung in größeren Kommunen und Städten teurer – auch im Kreis Altenkirchen. Foto: dpa
Herrchen und Frauchen finden sie oft ungerecht, Hundegegnern hingegen kann die Hundesteuer nicht hoch genug sein. Wie viel Halter zahlen müssen, hängt vom Wohnort ab. Meist ist die Hundehaltung in größeren Kommunen und Städten teurer – auch im Kreis Altenkirchen. Foto: dpa

Einen Hund zu halten kann kräftig ins Geld gehen. Nicht nur Größe und Appetit des Vierbeiners, auch der Wohnort spielt dabei eine Rolle. Der Bund der Steuerzahler hatte im vergangenen Jahr die Hundesteuerabgaben in den 50 größten Städten und Gemeinden unter die Lupe genommen und festgestellt, dass abhängig vom Wohnort, der Hunderasse und der Zahl der gehaltenen Hunde der aktuelle Steuersatz in Rheinland-Pfalz pro Jahr und Hund von 45 Euro bis hin zu 1680 Euro reicht. Tendenz sei: Je größer die Stadt oder Gemeinde, desto höher fällt die Steuer aus. Aber auch im Kreis Altenkirchen sind die Unterschiede groß.

Lesezeit: 4 Minuten
So fallen im Kreis für den ersten Hund pro Jahr zwischen 24 und 90 Euro an. Am teuersten ist die Haltung eines Vierbeiners in der Stadt Herdorf mit jährlich 90 Euro, gefolgt von Mudersbach mit 75 Euro. Auf Platz drei liegen Gemeinden wie Brachbach (72 Euro), die Stadt Kirchen (72 ...
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Geschichte der Hundesteuer

Friedrich Wilhelm III. von Preußen erließ mit 28. Oktober 1810 das „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steuern“, welches neben Steuern für etwa Diener und Pferde auch für Hunde eine so genannte Luxussteuer einführte.

Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Ausgenommen waren Hunde, die für ein Gewerbe notwendig waren, und Wachhunde der Bauern. Es war eine Staats-Steuer. Die Ansichten änderten sich aber. Mit der Kabinettsorder vom 29. April 1829 wurde den Stadtgemeinden die Berechtigung erteilt, eine Hundesteuer einzuheben.Dies war in Deutschland somit die erste allgemeine staatliche Berechtigung für eine Hundesteuer von Kommunen. Quelle: Wikipedia
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