Waldbesitzer und Kommunen werben für problembewussten Umgang mit Rasenschnitt und Co.
Kommunen und Waldbesitzer appellieren: Darum haben Grünabfälle nichts im Wald verloren
Nur ein Beispiel von vielen: Am „Hunerts Bruch“ bei Schönstein, der mit seinen Auwaldstrukturen einen besonderen Status als FFH- und Landschaftsschutzgebiet genießt, hat die Hatzfeldt-Wildenburg'sche Verwaltung eigens ein Schild aufgestellt, welches auf das Verbot illegaler Grünablagerungen hinweist. Auf Einsicht hoffen (von links) Thomas Schreitz, Ulrich Marciniak, Michael Heinze (Ordnungsamt) und Franz Straubinger.
Elmar Hering

Unten plätschert der Elbbach und oben – da modern Kubikmeter Grünabfälle vor sich hin, an der steilen Böschung rinnen Gärsäfte hinab, und der Anschein von Trittsicherheit birgt höchste Absturzgefahr. Diese Beschreibung aus dem „Hunerts Bruch“ in der Nähe des Schönsteiner Schützenhauses ist nur eines der zahlreichen Beispiele für die illegale Entsorgung von Grünschnitt in Wald und Flur – auch rund um Wissen. In zunehmendem Maße sind Kommunen und Waldeigentümer mit dieser Unsitte konfrontiert.

Lesezeit 2 Minuten
Gerade in diesem Sommer fällt in vielen Privatgärten reichlich Ast- und Rasenschnitt an. Doch wohin damit? „Keinesfalls in die freie Natur“, sagt Franz Straubinger. Es sei ein Irrglaube, dass die Verrottung organischen Materials problemlos vonstatten gehe.

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