Verwaltungsgericht weistKlage des Betreibers einerAngelteichanlage ab: Kläger aus dem AK-Land scheitert: Verwaltungsgericht sieht Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Verwaltungsgericht weistKlage des Betreibers einerAngelteichanlage ab
Kläger aus dem AK-Land scheitert: Verwaltungsgericht sieht Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Während des Angelbetriebs in einen Teich eingesetzte Fische haben das Verwaltungsgericht Koblenz beschäftigt. Symbolfoto: dpa picture alliance/dpa/dpa-Zentral
Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden.
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Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage im Kreis Altenkirchen ab.
Der Kläger hatte im Jahr 2019 bei dem Beklagten zum Zwecke des Betriebs einer Angelteichanlage an dem von ihm gepachteten Stausee eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen beantragt.