Gremienbezeichnung hängt von Bistumsgrenzen ab
Die katholischen Kirchengemeinden im Kreis Altenkirchen werden zwei Bistümern zugeordnet, was zu unterschiedlichen Bezeichnungen der zu wählenden Gremien führt. Die Gemeinden in Altenkirchen und Hamm (Seelsorgebereich Westerwald) und die Gemeinden in Wissen und Umgebung (Seelsorgebereich Obere Sieg) gehören als Kreisdekanat Altenkirchen zum Erzbistum Köln. Oberlahr zählt innerhalb des Erzbistums Köln zum Seelsorgebereich Rheinischer Westerwald (Kreisdekanat Rhein-Sieg).
Hier werden Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt. Die katholischen Gemeinden in Horhausen und Peterslahr zählen hingegen zum Bistum Trier (Pfarreiengemeinschaft Neustadt/Wied-Horhausen-Peterslahr im Dekanat Rhein-Wied). Einen geografischen „Sonderfall“ stellen die katholischen Gemeinden im Oberkreis dar. Die Pfarreiengemeinschaften Niederfischbach-Mudersbach, Kirchen-Betzdorf, Heller- und Daadetal sowie Gebhardshain-Elkenroth liegen zwar räumlich deutlich getrennt vom Bistum Trier, bilden innerhalb dieses Bistums jedoch trotzdem das Dekanat Kirchen. In den Gemeinden des Bistums Trier werden unter anderem Pfarrgemeinderäte, Pfarreienräte und Verwaltungsräte gewählt. Pfarrgemeinderäte sind an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestalten das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde mit. Verwaltungsräte beziehungsweise Kirchenvorstände verwalten hingegen das kirchliche Vermögen. hilg