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Kreis Altenkirchen

Keine neuen Nachweise: Kreis Altenkirchen hebt Aufstallpflicht für Geflügelbestände auf

Die Pflicht, in Teilen der VG Altenkirchen-Flammersfeld Geflügel im Stall zu halten, entfällt ab sofort.  Foto: dpa
Die Pflicht, in Teilen der VG Altenkirchen-Flammersfeld Geflügel im Stall zu halten, entfällt ab sofort. Foto: dpa

Die Aufstallungspflicht für Halter von Geflügel in einem großen Teil der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wird aufgehoben. Der Kreis Altenkirchen hatte diese Anfang Januar per Allgemeinverfügung für Geflügelbestände in 48 Ortsgemeinden angeordnet, nachdem in der benachbarten VG Puderbach in einer kleinen Hühnerhaltung die Geflügelpest nachgewiesen worden war.

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Eine neue Allgemeinverfügung beendet die Regelung nun, da im Aufstallungsgebiet kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten ist, auch bei Wildvögeln gibt es keine Nachweise. Die Allgemeinverfügung wurde am Freitag auf der Internetseite des Kreises www.kreis-ak.de veröffentlicht, sie tritt am Samstag in Kraft. Gleichwohl appelliert das Veterinäramt der Kreisverwaltung ...