Kein neuer Nachweis der Geflügelpest in Haltungen
Keine neuen Nachweise: Kreis Altenkirchen hebt Aufstallpflicht für Geflügelbestände auf
Die Pflicht, in Teilen der VG Altenkirchen-Flammersfeld Geflügel im Stall zu halten, entfällt ab sofort. Foto: dpa
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Kreis Altenkirchen. Die Aufstallungspflicht für Halter von Geflügel in einem großen Teil der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wird aufgehoben. Der Kreis Altenkirchen hatte diese Anfang Januar per Allgemeinverfügung für Geflügelbestände in 48 Ortsgemeinden angeordnet, nachdem in der benachbarten VG Puderbach in einer kleinen Hühnerhaltung die Geflügelpest nachgewiesen worden war.

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Eine neue Allgemeinverfügung beendet die Regelung nun, da im Aufstallungsgebiet kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten ist, auch bei Wildvögeln gibt es keine Nachweise. Die Allgemeinverfügung wurde am Freitag auf der Internetseite des Kreises www.

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