Jens Stötzel verliert Rechtsstreit gegen Kommunalaufsicht
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen, Jens Stötzel (parteilos), hat im Rechtsstreit um ein gegen ihn von der Kreisverwaltung Altenkirchen eingeleitetes Disziplinarverfahren verloren. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) entschied, dass er die von der Kommunalaufsicht des Kreises gegen ihn verhängte Geldbuße von 2000 Euro zahlen muss.
Lesezeit: 1 Minute
„Auslöser des Disziplinarverfahrens gegen Stötzel“, fasst die Pressesprecherin der Kreisverwaltung, Christina Held, zusammen, „war ein früheres Disziplinarverfahren gegen den ehrenamtlichen Beigeordneten Rolf Dornhoff, der gegen sich selbst die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt hatte, da er sich zu Unrecht im Zusammenhang mit dem sogenannten ‚Geheimtreffen am Siegerlandflughafen‘ vor einigen Jahren beschuldigt ...
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Fußballfan Jens Stötzel nimmt das Urteil „sportlich“
Jens Stötzel äußerst sich zu dem Urteil wie folgt: „Die 64-seitige Widerspruchsbegründung der ADD ist mir am Mittwoch zugestellt worden. Selbstverständlich habe ich mir das Ergebnis am Abend noch durchgelesen, dann aber das Spiel Bayern München – Arsenal London einem vertieften Studium dieser Schrift vorgezogen. Die obere Aufsicht (ADD) hat die Rechtsauffassung der unteren Aufsicht (Kreisverwaltung) zunächst einmal bestätigt.
Das ist Fakt, die Geldbuße steht daher im Raum. Wie die Kreisverwaltung zutreffend ausführt, ist es aber ‚nur’ ein Zwischenergebnis. Insofern muss man die Juristerei auch sportlich sehen: Zur Halbzeit noch hinten, nach 90 Minuten, vielleicht sogar auch erst nach Verlängerung (vielleicht) vorn! Das wird man sehen. Für die Anrufung des Verwaltungsgerichtes Trier (die landesweit zuständige Disziplinarkammer, d. Red.) bleibt erst einmal ein Monat Zeit.“ sel