Junger Mann hatte zwei Asylbewerber des Diebstahls bezichtigt - Alles gelogen
Ins eigene Fleisch geschnitten: Amtsgericht Altenkirchen verurteilt 18-Jährigen nach Falschaussage

Altenkirchen. Da hatte sich aber jemand gewaltig ins eigene Fleisch geschnitten: Ein 18-Jähriger, der zwei Asylbewerber des Diebstahls bezichtigt hatte, muss nun selbst eine Strafe antreten. Eine Woche Dauerarrest für das Vortäuschen einer Straftat sowie soziale Therapie, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Altenkirchen gegen den einschlägig vorbestraften jungen Mann.

Lesezeit 2 Minuten
Doch von Anfang an: Der aus der VG Altenkirchen stammende 18-Jährige war am 7. Dezember vergangenen Jahres auf der Polizeiinspektion Altenkirchen erschienen, um den Verlust seines Bauchbeutels zur Anzeige zu bringen. Darin enthalten sei vor allem sein Handy gewesen.

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