Haftstrafen setzen dem bandenmäßigen Handel mit Drogen ein Ende
In Kirchen schnappte die Falle zu: Altenkirchener Dealer müssen lange ins Gefängnis

Altenkirchen/Koblenz. Sechs Angeklagte, fünf Männer und eine Frau zwischen 21 und 29 Jahren, standen vor dem Landgericht Koblenz, weil sie in und um Altenkirchen von Juni 2018 bis Juli 2019 in einer Vielzahl von Fällen bandenmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt haben sollen. Die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Martin Schlepphorst sah diese Vorwürfe jetzt als erwiesen an und verurteilte die fünf Männer zu hohen Haftstrafen. Einzig die junge Frau (21) kam mit 9 Monaten Jugendstrafe glimpflich davon, ihr war die Beteiligung an der Bande nicht nachzuweisen.

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Der Kopf der Bande muss für neuneinhalb Jahre hinter Gitter, ein Komplize für acht Jahre, ein dritter für sechseinhalb, dazu kommt eine weitere Strafe aus einem anderen Prozess von zweieinhalb Jahren. Ein weiterer Angeklagter, der angegeben hatte, bloß einmal als Fahrer fungiert zu haben, erhielt fünf Jahre und neun Monate, ein weiterer Mittäter geht für sechs Jahre ins Gefängnis.

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