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Kreis Altenkirchen

In den Bächen und Flüssen wird das Wasser knapp: Entnahme aus heimischen Gewässern nur mit Genehmigung

In den Bächen und Flüssen wird das Wasser knapp Foto: bc

Es ist immer das gleiche Bild: wenig Wasser, verschlammte Flussbette und Algenbildung. Wenn es auch jetzt nicht mehr so heiß ist wie noch vor wenigen Tagen, so führen die Bäche und Flüsse im AK-Land viel zu wenig Wasser. Schuld ist der insgesamt fehlende Niederschlag. Wenn jetzt noch Gewässeranlieger das verbleibende Wasser aus Quengelbach, Nister, Wied oder Driescheider Bach abpumpen, wird es gefährlich für die Tiere, deren Lebensraum die Flüsse und Bäche sind.

Lesezeit: 2 Minuten
Deshalb appellierte die Untere Wasserbehörde schon Mitte August an jeden Einzelnen, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Sommer zu unterlassen. Anlass war ein Ortstermin in Obererbach, bei dem festgestellt wurde, dass sich die Fische in einem Bach in Pfützen gerettet hatten, weil eben kein fließendes Wasser mehr vorhanden war. „Eigentlich kam ...
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Wasserentnahme: Was ist erlaubt und was nicht?

Gewässeranlieger dürfen Wasser aus Bächen und Flüssen mit Handschöpfgeräten entnehmen. Eine Wasserentnahme mit Pumpen ist nur mit Genehmigung erlaubt. Wasserläufe dürfen nicht aufgestaut werden, dies behindert die Wanderung der Fische und Kleinlebewesen.

Der Bau von Treppen zum Gewässer ist nicht erlaubt (wird nur im Ausnahmefall genehmigt). In Zeiten des Niedrigwassers kann die Entnahme eingeschränkt oder gar ganz verboten werden. bc
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