Für die Schöffen und die Richterin war am Amtsgericht Betzdorf klar: Der Angeklagte muss gewusst haben, dass die Scheine gefälscht waren
In Altenkirchener Autohaus mit Falschgeld bezahlt: Satte Geldstrafe für 61-Jährigen

Zu einer satten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro ist Dieter A. (Name von der Redaktion geändert) wegen Inverkehrbringens von Falschgeld und versuchten Betruges am gestrigen Mittwoch am Betzdorfer Amtsgericht verurteilt worden. Das Schöffengericht um Richterin Melanie Neeb sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige im Februar dieses Jahres einen Teil der Reparaturkosten in einem Altenkirchener Autohaus wissentlich mit Falschgeld bezahlt hatte. Aber der Reihe nach.

Lesezeit 2 Minuten
Im Februar will Dieter A. das Auto seiner Frau nach einer Reparatur aus einem Altenkirchener Autohaus abholen. Die Rechnung bezahlt Dieter A. mit 15 Zwanzigern und einem Fünfziger. Der Frau an der Kasse fällt aber sofort auf, dass sich drei der Zwanziger anders anfühlen als die restlichen.

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