Wallmenroth. Manch ein Besucher des Naturschutzgebietes Muhlau in Wallmenroth ärgert sich im Moment, wenn er dort am Wegesrand jede Menge gefällte Bäume sieht.
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Fällarbeiten im Naturschutzgebiet, das darf doch nicht sein, ist die Auffassung.Aber Franz Kick, Leiter des Forstamtes im Kreis Altenkirchen, verdeutlicht, dass auch in Naturschutzgebieten Durchforstungen erlaubt sind. So sei das auch in der Verordnung für das Naturschutzgebiet im Bereich Muhlau festgehalten.