Altenkirchen
Horrorunfall: Fahrer geht vor Gericht straffrei aus
Ein Bild des Grauens bot sich den Einsatzkräften im Oktober 2009 auf der B256 zwischen Eichelhardt und Mammelzen: Ein Lwk hatte einen Baukran transportiert, dieser brach aus seiner Sicherung und schwenkte auf die andere Fahrbahn. Der entgegenkommende Toyota (Bild) hatte keine Chance, beide Insassen starben.
Foto: Markus Dör

Altenkirchen. Gegen Zahlung von 600 Euro hat das  Amtsgericht Altenkirchen das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 57-jährigen Lkw-Fahrer eingestellt. Zwei Menschen waren gestorben, als das Gestänge eines anhängender Baukrans schwenkte und ein entgegenkommendes Auto erfasste. Der Lkw-Fahrer, ein gelernte Bäcker, hatte nie eine Sicherheitseinweisung bekommen. Der Prozess gegen seinen Chef geht weiter.

Lesezeit 3 Minuten
Altenkirchen – Gegen Zahlung von 600 Euro hat das Amtsgericht Altenkirchen das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 57-jährigen Lkw-Fahrer eingestellt. Zwei Menschen waren gestorben, als das Gestänge eines anhängender Baukrans schwenkte und ein entgegenkommendes Auto erfasste.

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