Altenkirchen/Koblenz
Horrorcrash auf der B414: Angeklagter bekommt in zweiter Instanz Bewährung

Altenkirchen/Koblenz - Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte am Montag die 8. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts einen 34-Jährigen aus dem Westerwaldkreis. Der Mann hatte bei einem Überholmanöver im Februar 2011 auf der Bundesstraße 414 zwischen Altenkirchen und Kroppach mit seinem riskanten Fahrverhalten einen entgegenkommenden Twingo zum Ausweichen gezwungen. Die 18-jährige Fahrerin war dann in den Gegenverkehr gerast. Bilanz: ein Toter, fünf Schwerverletzte (die RZ berichtete).

Lesezeit 3 Minuten
Altenkirchen/Koblenz – Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte am Montag die 8. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts einen 34-Jährigen aus dem Westerwaldkreis.

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