Kreis Altenkirchen - Seit zwölf Jahren können Männer Männern und Frauen Frauen rechtlich wirksam das Jawort geben: Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.
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Doch ein Renner auf den Ämtern ist die sogenannte Homo-Ehe nicht geworden. Weder gab es einen Ansturm von auf die neue Rechtslage wartenden schwulen und lesbischen Pärchen, noch werden mehr Lebenspartnerschaften eingetragen, seit die Zeremonie nicht mehr die Kreisverwaltung, sondern persönlicher die Standesämter der Verbandsgemeinden durchführen.