Eine Familie, ein Haus oder eine Wohnung, ein Arbeitsplatz, ein Auto, vielleicht sogar zwei – für die meisten hierzulande ist das selbstverständlich und normal. Doch im reichen Deutschland gibt es auch sie: die Einsamen, die Besitz- und Wohnungslosen sowie Geflüchtete, die ihr Heimatland ohne Hab und Gut verlassen haben. Solche Menschen am Rande der Gesellschaft gibt es mitnichten nur in Großstädten, und so sind auch Kommunen „auf dem Land“ verpflichtet, für sie eine Grundversorgung bereitzustellen.
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Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf beispielsweise ist Eigentümerin von sechs Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (zwei in Daaden und Herdorf sowie je eine in Derschen und Nisterberg). Dort sind nach derzeitigem Stand insgesamt 38 Asylbewerber und neun Obdachlose untergebracht. Für diese Einrichtungen hat der Verbandsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine vereinheitlichte Nutzungsordnung sowie aktualisierte ...
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