Hohe Geldbußen drohen auch im Kreis Altenkirchen: Wenn die Garage zur Abstellkammer verkommt
Von Thomas Brost, Markus Kratzer
Wie viel Hausrat in eine Garage gepackt werden darf, richtet sich danach, ob auch ein Auto eingestellt werden kann. Ist das nicht der Fall, muss der Hausrat an einer anderen Stelle gehortet werden.Foto: Archiv RZ
Garagen werden von der Fläche her immer größer, wie Bauexperten festgestellt haben. Das liegt zum einen daran, dass Autos voluminöser sind und mehr Platz beanspruchen als früher. Andererseits werden Garagen zusätzlich für Freizeitzwecke genutzt, als Unterstellplatz beispielsweise. Wie viel Platz darf genutzt werden?
Lesezeit: 2 Minuten
Wer eine Baugenehmigung für eine Garage hat, dem sind Fesseln angelegt. Ein Bauherr darf, so heißt es aus der Kreisverwaltung, keine Theke einbauen oder eine Abstellkammer aus einer Garage machen. Nach der Landesbauordnung darf eine notwendige Garage in erster Linie nur dem Unterstellen eines Kraftfahrzeuges dienen, heißt es hier weiter.
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