Plus
Kirchen

Hoffnung für Armenier? Kreis Altenkirchen prüft eine Duldung der Familie

Von Peter Seel
Angst vor der Abschiebung: die armenische Familie Styopa Pavlyan (37), Mariam Grigoryan (29, rechts) und Sohn Hovannes Pavlyan (10) mit der Kirchener Flüchtlingshelferin Elke Hoffmann (im Hintergrund). Foto: Markus Döring
Angst vor der Abschiebung: die armenische Familie Styopa Pavlyan (37), Mariam Grigoryan (29, rechts) und Sohn Hovannes Pavlyan (10) mit der Kirchener Flüchtlingshelferin Elke Hoffmann (im Hintergrund). Foto: Markus Döring

Seit fünf Jahren wohnt eine dreiköpfige armenische Familie in Kirchen: Mariam Grigoryan (29), ihrem Mann Stephan Pavlyan (37) und Johannes, dem zehnjährigen Sohn der beiden, droht nun aber die Abschiebung. Grund für ihre Flucht aus Armenien war, sagen sie, dass Stephan in den Krieg gegen das benachbarte Aserbaidschan geschickt werden sollte: „Ich kenne zu viele, die von da nicht zurückkamen“, sagt Mutter Mariam (die RZ berichtete). Als Asylgrund ist das bei uns nicht anerkannt. Momentan bleibt der Familie nur die Hoffnung, dass die Ausländerbehörde in Altenkirchen eine sogenannte „Ausbildungsduldung“ nach Paragraf 60 c des Aufenthaltsgesetzes für die Mutter anerkennt: Über diesen Antrag, den der Anwalt der Familie gestellt hat, „wurde noch nicht abschließend entschieden“, heißt es in einer Stellungnahme, die als Antwort auf eine RZ-Anfrage vom vergangenen Mittwoch erst gestern aus Altenkirchen folgte. Ob daraus zu schließen ist, dass bei einer positiven Antwort womöglich die Mutter allein hier bleiben soll, während Vater und Sohn zurückgeschickt würden, geht aus der Mitteilung nicht hervor – die Behörde zog einem Telefonat eine schriftliche Auskunft vor. Darin blieben auch Fragen zu „menschlichen Aspekten“ jenseits von Paragrafen unbeantwortet.

Lesezeit: 2 Minuten
Stattdessen heißt es da lediglich, die Familie habe die Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 8. August 2016 gestellt; sie seien mit Bescheid vom 23. Januar 2017 abgelehnt worden. Und: „Die Rechtskraft des Urteils nach Klageerhebung gegen den Bescheid trat am 4. September 2019 ein. Der Familie ...