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Kreis Altenkirchen

Hehlerei: Freiheitsstrafe für Unternehmer

Ein 59-jähriger Unternehmer aus dem Westerwald ist wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Beim Hehlgut handelte es sich um Stahlschränke im Wert von 200 000 Euro. Das Finanzamt ermittelt wegen des Verdachts von Steuerstraftaten. Eine geschädigte Firma aus dem Kreis Altenkirchen prüft Schadenersatz.

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Kreis Altenkirchen - Ein 59-jähriger Unternehmer aus dem Westerwald ist wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Beim Hehlgut handelte es sich um Stahlschränke im Wert von 200 000 Euro. Das Finanzamt ermittelt wegen des Verdachts von Steuerstraftaten. ...