Plus
Koblenz/Kreis Altenkirchen

Grundstückseigentümerscheitert vor Gericht: Kreis Altenkirchen muss nicht für Lärmschutz sorgen

Foto: dpa/Symbolfoto

Der Eigentümer eines Grundstücks hat keinen Anspruch gegen den beklagten Kreis Altenkirchen auf die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Lärmimmissionen, die durch den Betrieb eines Buswendeplatzes in der Nähe seines Grundstücks hervorgerufen werden. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 46/22.KO).

Lesezeit: 2 Minuten
Das Grundstück des Klägers liegt laut einer aktuellen Pressemitteilung aus Koblenz in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet. Allerdings findet sich dort ausschließlich Wohnbebauung. Nach Auskunft der Kreisverwaltung handelt es sich hier um die Ortsgemeinde Horhausen. Nachdem im Jahr 2016 nach Angaben der Justiz die entsprechenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden waren, wurde ...