Grundstückseigentümerscheitert vor Gericht
Grundstückseigentümerscheitert vor Gericht: Kreis Altenkirchen muss nicht für Lärmschutz sorgen
dpa/Symbolfoto

Der Eigentümer eines Grundstücks hat keinen Anspruch gegen den beklagten Kreis Altenkirchen auf die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Lärmimmissionen, die durch den Betrieb eines Buswendeplatzes in der Nähe seines Grundstücks hervorgerufen werden. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 46/22.KO).

Das Grundstück des Klägers liegt laut einer aktuellen Pressemitteilung aus Koblenz in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet. Allerdings findet sich dort ausschließlich Wohnbebauung. Nach Auskunft der Kreisverwaltung handelt es sich hier um die Ortsgemeinde Horhausen.

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