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Koblenz/Kreis Altenkirchen
Grundstückseigentümerscheitert vor Gericht: Kreis Altenkirchen muss nicht für Lärmschutz sorgen
Das Grundstück des Klägers liegt laut einer aktuellen Pressemitteilung aus Koblenz in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet. Allerdings findet sich dort ausschließlich Wohnbebauung. Nach Auskunft der Kreisverwaltung handelt es sich hier um die Ortsgemeinde Horhausen.
Nachdem im Jahr 2016 nach Angaben der Justiz die entsprechenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden waren, wurde ...