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Kreis Altenkirchen

Großer Aufwand: Corona-Verordnung bringt Verantwortliche in Sportvereinen zum Teil an ihre Grenzen

Von Beate Christ
Wer als Erwachsener in der Halle Sport treiben will, muss geimpft oder genesen sein. Nicht geimpfte Jugendliche ab 12 Jahren benötigen jeweils einen aktuellen negativen Testnachweis.
Wer als Erwachsener in der Halle Sport treiben will, muss geimpft oder genesen sein. Nicht geimpfte Jugendliche ab 12 Jahren benötigen jeweils einen aktuellen negativen Testnachweis. Foto: Jörg Niebergall

Unter dem Motto „Impfen ist die beste Verteidigung“ hat der Landessportbund Rheinland-Pfalz aktuell eine Kampagne zur Steigerung der Impfbereitschaft gestartet. „Das Ziel ist klar: Impfen ist der Weg aus der Pandemie – der Weg zurück zum flächendeckenden Vereinssportbetrieb“, heißt es auf dessen Homepage. Doch bis es soweit ist, versuchen die Verantwortlichen in den Sportvereinen auch im AK-Land so gut es geht, den Trainingsbetrieb aufrechtzuerhalten und das Beste aus den Gegebenheiten zu machen.

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Und die sind momentan so, dass Erwachsene, die in der Halle Sport treiben möchten, geimpft oder genesen und getestet (ausgenommen sind Personen, die geboostert sind oder deren doppelte Impfung oder die Genesung weniger als drei Monate zurück liegt) sein müssen. Für alle zwischen 12 und 18 Jahren ist ein Testnachweis ...