Das hatte die Kriminaldirektion Koblenz – offenbar aus ermittlungstaktischen Gründen – bislang nicht publik gemacht, wendet sich aber nach mehr als zwei Monaten doch mit der Bitte um Hinweise an die Öffentlichkeit.
Christof Scholz hat laut Polizei sehr zurückgezogen in dem 562-Einwohner-Ort gelebt. Zuletzt wurde er an jenem 24. Oktober, einem Sonntag, lebend gesehen. Wie er die weiteren Tage bis zum 29. Oktober verbracht hat, ist bislang weitestgehend ungeklärt. Zur Aufklärung des Verbrechens an dem Westerwälder hat die Kriminaldirektion Koblenz, mit Unterstützung der Polizeidirektion Neuwied, die Ermittlungsgruppe „Christof“ eingerichtet.
Diese wendet sich nun mit den folgenden Fragen an die Bevölkerung:
1 Wer hat in der Zeit von Sonntag, 24. Oktober, bis Freitag, 29. Oktober, oder früher Beobachtungen in Berod gemacht, die mit dem Tod des Herrn Scholz in Zusammenhang stehen könnten?
2 Wer kann Angaben zum Leben des Herrn Scholz, insbesondere zu seinem persönlichen Umfeld, machen?
3 Wer kann Angaben zu Besuchern und/oder Kontakten des Herrn Scholz machen?
4 Wer kann Angaben zu Personen oder Fahrzeugen an oder im Bereich seines Wohnhauses in der Rheinstraße 20 in Berod machen?
5 Herr Scholz fuhr einen blauen VW Golf Kombi mit Anhängerkupplung. Das amtliche Kennzeichen lautet AK-C 605. An welchen Örtlichkeiten ist das Fahrzeug vor dem 29. Oktober festgestellt worden? Können Angaben zu Personen an oder im Fahrzeug gemacht werden?
Zu weiteren Details des Tötungsdelikts veröffentlicht die Staatsanwaltschaft Koblenz aus ermittlungstaktischen Gründen weiterhin keine Informationen, wie deren Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl, auf RZ-Anfrage mitteilt. Unter anderem hatte unsere Zeitung nach der Art der Verletzungen gefragt, die bei der Obduktion des Beroders entdeckt wurden.
Der Schritt zur Öffentlichkeitsfahndung unter Nennung der vollen Identität sowie mit Fotos des Opfers ist unterdessen ein klares Indiz dafür, dass die Kriminalbeamten bei ihren Ermittlungen bereits alle anderen Ansätze ausgeschöpft hatten.
Oberstaatsanwalt Kahl verweist auf die Strafprozessordnung, nach der die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet wird, „wenn die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall erfüllt. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz habe daher bereits am 22. Dezember auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz die Veröffentlichung angeordnet
Der Beroder Ortsbürgermeister Stephan Müller zeigt sich im RZ-Gespräch bestürzt über die Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Gerüchte, „dass es ein Mord war“ seien nach dem Tod von Christof Scholz auch zu ihm vorgedrungen. „Da wurde aber nicht groß drüber gesprochen“, stellt er klar.
Müller bestätigt, dass der 57-Jährige, der vor einiger Zeit nach Berod zugezogen ist, sehr zurückgezogen gelebt hat. „Er war im Dorf im Grunde ein Unbekannter.“ Darüber hinaus habe es im Ort, dessen letzte Gaststätte seit Langem geschlossen ist, in den vergangenen Wochen aufgrund der Corona-Pandemie an sozialen Anlässen gefehlt, bei denen ein Austausch über das Tötungsdelikt vor der Haustüre hätte stattfinden können.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Beamte der Strafverfolgungsbehörden sowie unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen sind ausgeschlossen.
Sachdienliche Hinweise nehmen die Kriminaldirektion Koblenz unter der Rufnummer 0261/103 26 90 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.