Gericht urteilt: Westerwälder AfD-Mann darf nicht „Gesocks“ genannt werden
Von Michael Wenzel
Nicht alle Fotos oder Äußerungen dürfen im Internet verbreitet werden, entschied das Amtsgericht in Westerburg. SymbolFoto: dpa
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht in Westerburg: Ein Geschäftsinhaber aus dem Westerwaldkreis, der auch als Unternehmer im AK-Land tätig ist, hatte auf Unterlassen geklagt, weil der Verein für Demokratie, Menschenrechte, Offenheit und Solidarität (Demos) Bilder von ihm beim sogenannten Kyffhäuser-Treffen einer extrem-rechten AfD-Gruppierung auf Facebook geteilt hatte.
Lesezeit: 2 Minuten
Deshalb hatte Demos Gleichgesinnte übers Internet dazu aufgerufen, der Verhandlung beizuwohnen und sich dadurch solidarisch zu zeigen. In einem Eilverfahren verfügte ein Zivilrichter, dass die Beklagte den Geschäftsmann nicht, wie geschehen, als „Gesocks“ bezeichnen darf und dass das Teilen von Fotos des Klägers mit Vergrößerungen und sichtbarer Kennzeichnung im Internet zu ...
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