Justiz Westerwälder Unternehmer wehrte sichauch gegen Fotos im Internet
Gericht urteilt: Westerwälder AfD-Mann darf nicht "Gesocks" genannt werden
Nicht alle Fotos oder Äußerungen dürfen im Internet verbreitet werden, entschied das Amtsgericht in Westerburg. Symbolfoto: dpa​

Westerwald. Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht in Westerburg: Ein Geschäftsinhaber aus dem Westerwaldkreis, der auch als Unternehmer im AK-Land tätig ist, hatte auf Unterlassen geklagt, weil der Verein für Demokratie, Menschenrechte, Offenheit und Solidarität (Demos) Bilder von ihm beim sogenannten Kyffhäuser-Treffen einer extrem-rechten AfD-Gruppierung  auf Facebook geteilt hatte.

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Deshalb hatte Demos Gleichgesinnte übers Internet dazu aufgerufen, der Verhandlung beizuwohnen und sich dadurch solidarisch zu zeigen. In einem Eilverfahren verfügte ein Zivilrichter, dass die Beklagte den Geschäftsmann nicht, wie geschehen, als „Gesocks“ bezeichnen darf und dass das Teilen von Fotos des Klägers mit Vergrößerungen und sichtbarer Kennzeichnung im Internet zu unterbleiben hat.

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