Im Zuge des Planverfahrens für den Solarpark wurde bereits die am nächsten an den Hof Silberberg heranreichende Parzelle auf Wunsch der Hofeigentümer aus dem Entwurf herausgenommen.
Die Firma Arrela wollte sie daraufhin eigentlich als Ausgleichsfläche erwerben, allerdings sei dem Kaufvertrag seitens der Kreisverwaltung die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz versagt worden, heißt es. Aus den Sitzungsvorlagen geht hervor, dass ein Vertreter der Landwirtschaftskammer zuvor seine Zustimmung verweigert habe.
Der Eigentümer des Hofes Silberberg habe gegenüber der Landwirtschaftskammer erklärt, dass er das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebs benötige. Der Kreis habe die Genehmigung aber auch deshalb verweigert, weil die Parzelle nach einem Stadtratsbeschluss vom Oktober 2020 nicht mehr Teil des Geltungsbereiches ist.
Die übrigen Flächen gehören inzwischen dem Investor, der sich in der Zwischenzeit bei Landwirten in der Umgebung um eine andere geeignete Ausgleichsfläche für den Solarpark bemüht hat – wie es heißt jedoch ohne Erfolg. Damit ist Arrela nun verpflichtet, sämtliche Ausgleichs- bzw. Aufwertungsmaßnahmen innerhalb des für den Solarpark vorgesehenen Geländes zu bewerkstelligen. daw