Insgesamt 1,52 Millionen Euro erhält der Kreis in den kommenden drei Jahren für den Bereich Kinderbetreuung.Foto: Damian Morcinek
Unverhoffter Geldsegen für den Bereich der Kindertagesbetreuung: Nachdem das Bundesverfassungsgericht das vom Bund 2013 eingeführte Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt hatte, profitiert auch der Kreis Altenkirchen von ganz neuen Finanzierungsmöglichkeiten. Denn der Bund stellt die ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel in den Jahren 2016, 2017 und 2018 den Ländern zur Verfügung. Und Rheinland-Pfalz leitet die Hälfte davon unmittelbar an die Kommunen weiter.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Redaktionsleiter Marcelo Peerenboom
Für den Kreis Altenkirchen liegen mittlerweile die konkreten Zahlen vor: In den drei Jahren überweist das Land insgesamt 1,52 Millionen Euro - 507 000 Euro pro Haushaltsjahr. Ermittelt wurde dieser Wert nach der Anzahl der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Allerdings darf der Kreis das ...
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