Gebühren Rathäuser verlangen landesweit hohe Sätze für das Beglaubigen von Dokumenten und für Amtshandlungen
Gebühren in Rathäusern: Bürger werden kräftig zur Kasse gebeten
Wer etwa eine beglaubigte, achtfache Ausfertigung seiner Geburtsurkunde braucht, muss beim Standesamt 49,90 Euro zahlen. Wo manch einer Abzocke vermutet, handelt es sich um landesweit geregelte Gebührensätze.
Scheid

Kreis Altenkirchen. Auch im Kreis Altenkirchen klettern die Steuereinnahmen in diesem Jahr wie in ganz Deutschland dank der robusten Wirtschaftsentwicklung auf ein neues Rekordhoch. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geht von einem Steuerplus für Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von 55 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 aus, verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2016. Allein in diesem Jahr liegen die Steuereinnahmen voraussichtlich schon bei satten 732,4 Milliarden Euro.

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Dabei sind es die Steuerzahler, Privathaushalte wie Unternehmen, die es möglich machen, dass der Fiskus von Steuerrekord zu Steuerrekord jagt. Doch die Bundesbürger müssen noch mehr schultern: Denn sie werden in den Rathäusern beim Ausstellen von amtlich vorgeschriebenen Dokumenten, bei Amtshandlungen und beim Beglaubigen von Schriftstücken zusätzlich zur Kasse gebeten.

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