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Kreis Altenkirchen

Fußballplätze, Vereinsheime: Wo der Kreis Altenkirchen dem Sport unter die Arme greift

Von Markus Kratzer
Wo hier noch das sommerliche Gras (nicht) wächst, soll das neue Hallenbad in Altenkirchen entstehen. Der Sportausschuss des Kreises führt dieses Projekt weiterhin auf Platz eins der Prioritätenliste. Vieles deutet darauf hin, dass es bald den Förderbescheid gibt. Foto: Heinz-Günter Augst
Wo hier noch das sommerliche Gras (nicht) wächst, soll das neue Hallenbad in Altenkirchen entstehen. Der Sportausschuss des Kreises führt dieses Projekt weiterhin auf Platz eins der Prioritätenliste. Vieles deutet darauf hin, dass es bald den Förderbescheid gibt. Foto: Heinz-Günter Augst

Der Kreis wird die Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlage im Schützenhaus Leuzbach sowie die Sanierung des Hartplatzes in Rosenheim durch die dortige DJK unterstützen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Sportausschuss gestern Nachmittag bei seiner Sitzung nach der Besichtigung der Tennisanlage „Auf dem Molzberg“ in Kirchen. In das Projekt in Leuzbach fließen demnach 7500 Euro an Kreiszuwendungen, weitere 10.500 Euro kommen vom Land. Die Sportplatzsanierung in Rosenheim lässt sich der Kreis 18.750 Euro kosten, aus Mainz kommen weitere 26.200 Euro.

Lesezeit: 2 Minuten
Im Zentrum der Sitzung stand die Aufstellung der Prioritätenliste für eine mögliche Landeszuwendung ab dem Haushaltsjahr 2021. Hier bleibt, wie bereits vor Jahresfrist, der geplante Hallenbadbau in Altenkirchen ganz oben auf dem Wunschzettel – wobei der Wunsch kurz vor der Erfüllung stehen dürfte, wie der Erste Kreisbeigeordnete Tobias Gerhardus im ...
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Richtlinien zur Förderung werden angepasst

Der Sportausschuss hat den Startschuss für eine Änderung der Richtlinien zur Förderung des Sports gegeben. Konkret geht es darum, die Fördersätze wegen der angespannten Haushaltslage künftig zu halbieren. Das bedeutet, wenn Kreisausschuss und Kreistag zustimmen:

  • Vorhaben von Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Zweckverbänden mit zuwendungsfähigen Kosten über 75.000 Euro und gleichzeitiger Landesförderung werden, wenn die ADD es wieder erlaubt, mit 5 statt mit 10 Prozent gefördert.
  • Vorhaben von Sporvereinen mit zuwendungsfähigen Kosten über 75.000 Euro und gleichzeitiger Landesförderung werden, wenn die ADD es wieder erlaubt, mit 7,5 statt mit 15 Prozent gefördert.
  • 12,5 Prozent statt 25 Prozent gibt es für Maßnahmen von Sportvereinen mit zuwendungsfähigen Kosten bis 75.000 Euro, bei denen eine Förderung durch den Sportbund Rheinland erfolgt. kra
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