Plus
Altenkirchen/Bachenberg

Für den Ausbau der K 40: Kreis Altenkirchen will Besitzer eines Grundstücks enteignen lassen

Unvollendeter Straßenausbau: Für die Aufweitung des Einmündungsbereichs der K 40 in die L 267 wird ein Teil der Dreiecksparzelle benötigt. Weil mit dem Besitzer keine Einigung über den Erwerb zustande kam, läuft nun ein Enteignungsverfahren an.
Unvollendeter Straßenausbau: Für die Aufweitung des Einmündungsbereichs der K 40 in die L 267 wird ein Teil der Dreiecksparzelle benötigt. Weil mit dem Besitzer keine Einigung über den Erwerb zustande kam, läuft nun ein Enteignungsverfahren an. Foto: Heinz-Günter Augst

Autofahrer haben derzeit Grund zur Freude: Die mehrere Monate andauernden Arbeiten am Ausbau der K 40, der Verbindung zur L 267 und dem Altenkirchener Stadtzentrum, sind für dieses Jahr abgeschlossen. Was viele allerdings nicht ahnen dürften: Beendet sind die Arbeiten damit noch nicht endgültig. Das hat mit einem Streit zwischen Kreisverwaltung und Grundbesitzer zu tun.

Lesezeit: 2 Minuten
In absehbarer Zeit werden noch einmal Bauarbeiter anrücken müssen, um ein letztes, etwa 100 Meter langes Teilstück zwischen der Einmündung nach Honneroth und der Kreuzung zur L 267 zu vollenden. Den Grund erklärt auf RZ-Anfrage Ralf Lichtenthäler, Leiter der Tiefbauabteilung bei der Kreisverwaltung: Mit dem Besitzer der Dreiecksparzelle zwischen dem betreffenden Teilstück ...