Ausbau der K 40 unvollendet - Behörde will nicht auf Preisvorstellung eines Eigentümers eingehen, dem für Verbreiterung benötigte Parzelle gehört: Für den Ausbau der K 40: Kreis Altenkirchen will Besitzer eines Grundstücks enteignen lassen
Ausbau der K 40 unvollendet - Behörde will nicht auf Preisvorstellung eines Eigentümers eingehen, dem für Verbreiterung benötigte Parzelle gehört
Für den Ausbau der K 40: Kreis Altenkirchen will Besitzer eines Grundstücks enteignen lassen
Unvollendeter Straßenausbau: Für die Aufweitung des Einmündungsbereichs der K 40 in die L 267 wird ein Teil der Dreiecksparzelle benötigt. Weil mit dem Besitzer keine Einigung über den Erwerb zustande kam, läuft nun ein Enteignungsverfahren an. Heinz-Günter Augst
Autofahrer haben derzeit Grund zur Freude: Die mehrere Monate andauernden Arbeiten am Ausbau der K 40, der Verbindung zur L 267 und dem Altenkirchener Stadtzentrum, sind für dieses Jahr abgeschlossen. Was viele allerdings nicht ahnen dürften: Beendet sind die Arbeiten damit noch nicht endgültig. Das hat mit einem Streit zwischen Kreisverwaltung und Grundbesitzer zu tun.
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In absehbarer Zeit werden noch einmal Bauarbeiter anrücken müssen, um ein letztes, etwa 100 Meter langes Teilstück zwischen der Einmündung nach Honneroth und der Kreuzung zur L 267 zu vollenden.
Den Grund erklärt auf RZ-Anfrage Ralf Lichtenthäler, Leiter der Tiefbauabteilung bei der Kreisverwaltung: Mit dem Besitzer der Dreiecksparzelle zwischen dem betreffenden Teilstück und der L 267 in Richtung Kettenhausen habe man keine Einigung über einen ...