Meldefrist läuft am 1. September ab - Kreishaus registriert "keine signifikanten Rückgaben": Frist endet am 1. September: Bislang wurden im Kreis Altenkirchen nur wenige Waffen zurückgegeben
Meldefrist läuft am 1. September ab - Kreishaus registriert "keine signifikanten Rückgaben"
Frist endet am 1. September: Bislang wurden im Kreis Altenkirchen nur wenige Waffen zurückgegeben
Im Waffenrecht ist es im vergangenen September zu Neuerungen gekommen, die insbesondere Sport- und Salutschützen betreffen. Als Waffenbehörde weist die Kreisverwaltung Altenkirchen auf RZ-Anfrage explizit darauf hin, dass aufgrund des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) bis zum Mittwoch, 1. September, die davon betroffenen Waffen oder Magazine der Kreisverwaltung gemeldet oder der Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen werden müssen.
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„Bisher gab es aber keine signifikanten Rückgaben von Waffen oder Magazinen. Die Waffenbesitzer haben von der Anzeigepflicht Gebrauch gemacht“, so Pressesprecher Andreas Schultheis. Konkret geht es bei den Änderungen laut Kreishaus um Folgendes:
1 Das gilt für Sportschützen: Neuerungen für Sportschützen haben sich aus dem Waffenrechtsänderungsgesetz bei der