Frist endet am 1. September: Bislang wurden im Kreis Altenkirchen nur wenige Waffen zurückgegeben
Von Markus Kratzer
Neues Waffenrecht: Was zu beachten istFoto: picture alliance / dpa
Im Waffenrecht ist es im vergangenen September zu Neuerungen gekommen, die insbesondere Sport- und Salutschützen betreffen. Als Waffenbehörde weist die Kreisverwaltung Altenkirchen auf RZ-Anfrage explizit darauf hin, dass aufgrund des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) bis zum Mittwoch, 1. September, die davon betroffenen Waffen oder Magazine der Kreisverwaltung gemeldet oder der Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen werden müssen.
Lesezeit: 3 Minuten
„Bisher gab es aber keine signifikanten Rückgaben von Waffen oder Magazinen. Die Waffenbesitzer haben von der Anzeigepflicht Gebrauch gemacht“, so Pressesprecher Andreas Schultheis. Konkret geht es bei den Änderungen laut Kreishaus um Folgendes:
1 Das gilt für Sportschützen: Neuerungen für Sportschützen haben sich aus dem Waffenrechtsänderungsgesetz bei der Bedürfnisüberprüfung und der ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.