Junge Fahrerin fühlte sich auf B 8 bedrängt
Freispruch vor dem Amtsgericht Altenkirchen: Nötigung ist nicht zu beweisen

Altenkirchen. Was sich da kurz vor Weihnachten im vergangenen Jahr auf der Bundesstraße 8 zwischen Weyerbusch und Birnbach tatsächlich abgespielt hat, dürfte wohl im Dunkeln bleiben. Denn außer einer jungen Frau aus der Kreisstadt, die sich durch einen Autofahrer aus dem Westerwaldkreis durch dessen Fahrweise genötigt fühlte und dem vermeintlichen Drängler gibt es keine Zeugen eines Vorfalles auf der B 8, der nun im Altenkirchener Amtsgericht verhandelt wurde. Richter Volker Kindler sah hier keine andere Möglichkeit, als nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“, also „Im Zweifel für den Angeklagten“, den Prozess mit einem Freispruch zu beenden. Was war geschehen?

Lesezeit 2 Minuten
Ein 34-jähriger Mann soll im Dezember 2019 in Weyerbusch mit seinem Pkw die B 8 befahren haben. Kurz vor einer Baustelle sei er so dicht aufgefahren, dass der Sicherheitsabstand unterschritten gewesen sei. Zudem habe er die Lichthupe betätigt. Kurz vor Birnbach habe er das ihm vorausfahrende Fahrzeug überholt und dann sein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst.

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