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Flammersfeld

Falsche Anliegerbeiträge erhoben: Anwohner aus Flammersfeld klagt und bekommt Recht

Von Beate Christ
Eckgrundstücke, wie dieses, auf dem die Flammersfelder Grundschule steht (rechts), dürfen laut Oberverwaltungsgericht nur noch mit maximal 50 Prozent vergünstigt werden.
Eckgrundstücke, wie dieses, auf dem die Flammersfelder Grundschule steht (rechts), dürfen laut Oberverwaltungsgericht nur noch mit maximal 50 Prozent vergünstigt werden. Foto: Heinz-Günter Augst

Eine falsche Berechnungsgrundlage für die Erhebung von Anliegerbeiträgen hatte die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld für die Ortsgemeinde Flammersfeld angewandt. Einem Anlieger kam der Vorausleistungsbescheid der Verwaltung spanisch vor, ließ ihn von seinem Rechtsanwalt prüfen und legte Widerspruch ein. Der Fall landete schließlich vor dem Oberverwaltungsgericht – mit einer Niederlage für die Verwaltung. Doch was bedeutet das nun für Anlieger?

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Was war geschehen? Nach dem Ausbau der Südstraße, der Schulstraße und des Hubertussteigs wurden Vorausleistungsbescheide verschickt. „In meinem Fall war der Geschosszuschlag falsch berechnet, außerdem wurden für das Schulgrundstück Vergünstigungen berechnet, die nicht zulässig waren. Die gesamte Abrechnung war nicht zulässig“, teilt der Anlieger mit. Ihm hatte das Verwaltungsgericht bereits ...